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BFH, 30.09.2004 - VIII B 46/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 08.01.2003 - 18 K 3861/02
- BFH, 30.09.2004 - VIII B 46/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BFH, 30.09.2004 - VIII B 46/03
Auch hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit zugebilligt, wie er den Interessenkonflikt zwischen dem Gebot der Rechtssicherheit und dem der materiellen Gerechtigkeit im Einzelfall löst (BVerfG-Beschluss vom 20. April 1982 2 BvL 26/81, BVerfGE 60, 253, 268). - BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus BFH, 30.09.2004 - VIII B 46/03
Die Beschwerdebegründung setzt sich insbesondere nicht mit dem Urteil des BFH vom 23. November 2001 VI R 125/00 (BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296) auseinander, wonach ein bestandskräftig gewordener Bescheid über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung, der nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur geändert oder aufgehoben werden kann, wenn einer der in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) genannten Gründe vorliegt.